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Wird meine Strafe milder, wenn ich nur geholfen habe?

günstig für Staatsanwaltschaft betrifft Beschuldigte, Angeklagte, Mittäter
Nicht automatisch. Wer nur einen Beitrag zu einer Tat leistet, ist deshalb nicht zwangsläufig untergeordnet beteiligt. Alle Beteiligungsformen sind rechtlich gleichwertig, ein Beitrag allein ergibt daher noch keinen Milderungsgrund.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 19.03.2025 (6 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1983)

Eine Täterschaft in der dritten Beteiligungsform des § 12 StGB bedeutet keineswegs zwangsläufig eine "untergeordnete Tatbeteiligung".

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0090704 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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