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Werde ich für Raub und Freiheitsentzug zusätzlich bestraft?

günstig für Angeklagter betrifft Angeklagter, Beschuldigter, Opfer
Grundsätzlich nein. Der Raub und die damit verbundene Einschränkung der persönlichen Freiheit werden nicht nebeneinander bestraft. Wird die Freiheit erst nach der Vollendung des Raubs weiter entzogen, kommen beide Taten nebeneinander in Betracht; ebenso, wenn die Freiheitsentziehung besonders schwer wiegt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1949, zuletzt bestätigt am 18.02.2021 (11 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1949)

Keine Idealkonkurrenz zwischen dem Verbrechen des Raubes und dem der Einschränkung der persönlichen Freiheit.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0093111 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 11.

Im Gesetz

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