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Zählt lange Tatdauer neben vielen Taten doppelt gegen mich?

günstig für Angeklagter betrifft Angeklagter, Verurteilter
Dass jemand eine Straftat über längere Zeit fortgesetzt hat, ist für sich genommen ein eigener Erschwerungsgrund. Trifft das mit mehrfachen Taten zusammen, darf es bei der Strafe aber nur einmal zu Lasten des Täters gewertet werden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 19.05.2026 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Die Fortsetzung der strafbaren Handlung durch längere Zeit ("längerer Deliktszeitraum") ist zwar ein an sich eigenständiger Erschwerungsgrund, bildet aber, falls er mit der "Tatwiederholung" zusammentrifft, nur einen einzigen Erschwerungsgrund.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0096654 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 13.

Im Gesetz

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