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Was muss jemand wollen, damit es Betrug ist?

günstig für Beschuldigter betrifft Beschuldigte, Geschädigte, Vermieter, Mieter
Der Täter muss dreierlei im Bewusstsein haben: durch Täuschung über Tatsachen einen Irrtum hervorzurufen oder zu bestärken, gerade dadurch eine Vermögensverfügung und einen unmittelbaren Vermögensschaden auszulösen und sich oder einen Dritten dadurch unrechtmäßig zu bereichern. Es genügt, dass er das ernstlich für möglich hält und sich damit abfindet.

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Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 29.05.2017 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1977)

Der (zumindest) bedingte Betrugsvorsatz hat zu umfassen, das Bewußtsein. 1) durch Täuschung über Tatsachen einen Irrtum hervorzurufen (oder zu bestärken) 2) gerade durch Erregung (oder Bestärkung) des Irrtums eine Vermögensverfügung des Getäuschten und dadurch eine unmittelbare Vermögensschädigung hervorzurufen 3) durch das bewirkte Verhalten des Getäuschten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0094070 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Im Gesetz

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