Wann ist eine Täuschung strafbarer Betrug?
günstig für Beschuldigter betrifft Beschuldigte, Angeklagte, Geschädigte, Konsumenten
Nur wenn der Täter dreierlei will: täuschen, den anderen am Vermögen schädigen und sich oder einen Dritten unrechtmäßig bereichern. Es genügt schon, dass er das ernstlich für möglich hält und sich damit abfindet. Fehlt einer dieser Punkte, liegt kein Betrug vor.
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Ständige Rechtsprechung seit 2005, zuletzt bestätigt am 25.10.2019 (4 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (2005)
Die Verwirklichung des (Grund-)Tatbestandes des § 146 StGB erfordert, dass der Täter mit Täuschungs-, Schädigungs- und Bereicherungsvorsatz handelt, wobei bedingter Vorsatz genügt.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Schutzgesetzverletzung nach § 1311 ABGB iVm § 146 StGB.OGH 8 Ob 85/19m, 25.10.2019
- Hier: Fehlende Konstatierungen zum Schädigungsvorsatz.OGH 13 Os 110/09i, 15.10.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0119624 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 8 Ob 85/19m, 25.10.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Strafgesetzbuch (StGB) § 146 · Betrug
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