Zum Inhalt springen

Wann ist eine Täuschung strafbarer Betrug?

günstig für Beschuldigter betrifft Beschuldigte, Angeklagte, Geschädigte, Konsumenten
Nur wenn der Täter dreierlei will: täuschen, den anderen am Vermögen schädigen und sich oder einen Dritten unrechtmäßig bereichern. Es genügt schon, dass er das ernstlich für möglich hält und sich damit abfindet. Fehlt einer dieser Punkte, liegt kein Betrug vor.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2005, zuletzt bestätigt am 25.10.2019 (4 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (2005)

Die Verwirklichung des (Grund-)Tatbestandes des § 146 StGB erfordert, dass der Täter mit Täuschungs-, Schädigungs- und Bereicherungsvorsatz handelt, wobei bedingter Vorsatz genügt.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0119624 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Strafrecht · Vorsatz beim Betrug
Strafrecht · Vorbereitende Täuschungshandlungen
Schadenersatz · Betrug und Ersatz des Vermögensschadens
Strafrecht · Vollendung des Betrugs ohne Gewinn
Strafrecht · Vollendung und Beendigung des Betrugs