Ist eine Falschangabe bei der Behörde schon Betrug?
günstig für Beschuldigter betrifft Antragsteller, Beschuldigte, Behörden
Unwahre Angaben gegenüber einer Behörde, die Ihr Vorbringen vor der Entscheidung ohnehin prüfen muss, gelten dann als Täuschung, wenn Sie zusätzliche Mittel einsetzen, um Ihre bewusst falschen Angaben zu stützen. Dazu zählen etwa falsche Beweismittel oder falsche Aussagen von Zeugen und Auskunftspersonen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 29.05.2017 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
Unwahre Parteibehauptungen (eines Antragstellers) gegenüber einer Behörde, die zur Überprüfung des Vorbringens vor ihrer Entscheidung über die begehrte Leistung verpflichtet ist, können als Täuschungshandlungen im Sinne des § 146 StGB angesehen werden, wenn der Antragsteller zur Unterstützung seines bewußt unrichtigen Vorbringens zusätzliche Täuschungsmittel gebraucht.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Falsche Beweismittel, wozu auch die eigenen falschen Angaben im Zuge einer Vernehmung als Beteiligter gemäß § 51 AVG gehören.OGH 12 Os 135/85, 10.10.1985
- Hier: Falsche Beweisaussage von Zeugen und Auskunftspersonen.OGH 12 Os 40/80, 27.11.1980
- Hier: Schlußrechnung eines Generalunternehmers im Verfahren nach § 7 MG.OGH 9 Os 23/75, 24.11.1976
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0094133 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 6 Ob 71/17k, 29.05.2017, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
- Strafgesetzbuch (StGB) § 146 · Betrug
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