Zum Inhalt springen

Ist eine Falschangabe bei der Behörde schon Betrug?

günstig für Beschuldigter betrifft Antragsteller, Beschuldigte, Behörden
Unwahre Angaben gegenüber einer Behörde, die Ihr Vorbringen vor der Entscheidung ohnehin prüfen muss, gelten dann als Täuschung, wenn Sie zusätzliche Mittel einsetzen, um Ihre bewusst falschen Angaben zu stützen. Dazu zählen etwa falsche Beweismittel oder falsche Aussagen von Zeugen und Auskunftspersonen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 29.05.2017 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

Unwahre Parteibehauptungen (eines Antragstellers) gegenüber einer Behörde, die zur Überprüfung des Vorbringens vor ihrer Entscheidung über die begehrte Leistung verpflichtet ist, können als Täuschungshandlungen im Sinne des § 146 StGB angesehen werden, wenn der Antragsteller zur Unterstützung seines bewußt unrichtigen Vorbringens zusätzliche Täuschungsmittel gebraucht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0094133 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Strafrecht · Falsche Angaben gegenüber Behörden
Strafrecht · Falschangaben gegenüber Behörden
Strafrecht · Gefälschtes Beweismittel und Betrug
Strafrecht · Vorbereitende Täuschungshandlungen
Strafrecht · Vorsatz beim Betrug