Ist es Betrug, wenn ich einer Behörde falsche Angaben mache?
günstig für Behörde betrifft Antragsteller, Beschuldigte, Behörden, Prozessparteien
Ja. Wer einer Behörde vorsätzlich falsche Angaben macht, um dadurch Geld oder andere vermögenswerte Leistungen zu erlangen, täuscht über Tatsachen. Daran ändert sich nichts, wenn die Behörde die Angaben ohnehin überprüfen müsste oder wenn keine gefälschten Unterlagen vorgelegt wurden.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 29.05.2017 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2001)
Nach (nunmehr) gefestigter Judikatur zum "Behördenbetrug und Prozessbetrug" sind vorsätzliche falsche Angaben einer Partei gegenüber der Behörde zur Erlangung vermögensrechtlicher Leistungen auch dann als Täuschung über Tatsachen zu beurteilen, wenn die Behörde zur Überprüfung der Angaben verpflichtet ist und wenn keine falschen Beweismittel und Bescheinigungsmittel aufgeboten wurden. Können doch an die Redlichkeit einer sich insoweit erklärenden Person keine geringeren Anforderungen gestellt werden als im Rechtsleben und Geschäftsleben zwischen Privaten.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Kündigungsgrund nach § 30 Abs 2 dritter Fall MRG.OGH 6 Ob 71/17k, 29.05.2017
- Hier: Prozessbetrug.OGH 13 Os 122/07a, 14.05.2008
- Für eine strafrechtliche Differenzierung zwischen Behördenbetrug ieS und Prozessbetrug finden sich keine stichhältigen Argumente.OGH 13 Os 122/07a, 14.05.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0115362 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 6 Ob 71/17k, 29.05.2017, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
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