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Ist es Untreue, wenn ich mir meinen fälligen Lohn selbst auszahle?

günstig für Machthaber betrifft Geschäftsführer, Bevollmächtigte, Unternehmen
Nicht ohne weiteres. Zahlt sich jemand mit Verfügungsbefugnis eigenmächtig einen bereits fälligen Gehaltsanspruch aus, liegt darin die unmittelbare Zahlung einer bestehenden Schuld. Diese Handlung mindert das Vermögen nicht, es geht daher nicht um die nachträgliche Aufrechnung gegen einen bereits eingetretenen Schaden.

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Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 15.11.2022 (4 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1988)

Bei der - wenngleich eigenmächtigen - Befriedigung fälliger Gehaltsansprüche des Machthabers gegen den Machtgeber geht es nicht um die für die Tatbestandsverwirklichung nach § 153 StGB unerhebliche spätere Aufrechnung einer Forderung des Täters gegen einen bereits eingetretenen (nicht konnexen) Schaden des Machtgebers aus der vorangegangenen Untreuehandlung, sondern um die (als Tathandlung nicht vermögensmindernde) unmittelbare Zahlung einer Schuld (10 Os 41/87).

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0094810 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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