Ist die Verwaltung von Stempelmarken eine behördliche Aufgabe?
betrifft Beamter, Bürger, Trafikant, Unternehmer
Ja. Die Verwaltung der vom Bund hergestellten Stempelmarken gehört zur Finanzverwaltung und ist damit behördliches Handeln. Daran ändert sich nichts dadurch, dass Private bei der weiteren Verbreitung dieser Wertzeichen mitwirken.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 27.02.2017 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Die Verwaltung der gemäß § 2 StempelmarkenG vom Bund herzustellenden Vorräte an Stempelmarken (einschließlich solcher mit dem Aufdruck "Kraftfahrzeugsteuer") ist Sache der - zur Hoheitsverwaltung gehörigen - Finanzverwaltung, unbeschadet der gesetzlich vorgesehenen Mitwirkung von Privatpersonen an der weiteren Verbreitung dieser Wertzeichen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verwaltungsabgabemarken: Hoheitsverwaltung der Gemeinden.OGH 11 Os 159/84, 21.11.1984
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0097091 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 1 Ob 201/16i, 27.02.2017, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Strafgesetzbuch (StGB) § 302 · Mißbrauch der Amtsgewalt
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