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Handelt das Zollamt bei solchen Bestätigungen als Behörde?

betrifft Unternehmer, Frächter, Beamter, Bürger
Ja. Wenn das Zollamt bestätigt, dass ein mit Bescheid festgesetzter Straßenverkehrsbeitrag eingehoben wurde, handelt es als Behörde und nicht wie ein gleichrangiger Vertragspartner. Der Beamte nimmt damit ein Amtsgeschäft vor.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 27.02.2017 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (1994)

Die Ausstellung zollamtlicher Bestätigungen über die Einhebung bescheidmäßig festgesetzter Straßenverkehrsbeiträge ist eine Organhandlung im Rahmen der Hoheitsverwaltung des Bundes, nämlich der zur Finanzverwaltung zählenden Zollverwaltung, weil zwischen dem Rechtsträger und den Bescheidadressaten kein Verhältnis rechtlicher Gleichordnung besteht.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0096755 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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