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Kann das Gericht meinen Vorsatz aus meinem Verhalten schließen?

betrifft Angeklagter, Beschuldigter, Verteidiger
Ja. Was jemand gewollt oder gewusst hat, lässt sich auch aus den äußeren Umständen der Tat erschließen. Solche Schlüsse sind zulässig, die Feststellungen dazu müssen aber im Urteil ausdrücklich begründet werden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 26.04.2018 (85 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1981)

Auch aus äußeren Umständen der Tat können durchaus Schlüsse auf die subjektive Tatseite gezogen werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0098671 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 85.

Im Gesetz

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