Darf das Gericht aus meinem Verhalten auf Absicht schließen?
betrifft Angeklagter, Verteidiger
Das Gericht darf aus einem gezeigten Verhalten darauf schließen, was jemand gewollt oder gewusst hat. Ein solcher Schluss ist zulässig und macht das Urteil nicht fehlerhaft.
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Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 19.05.2026 (96 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2002)
Der Schluss von einem gezeigten Verhalten auf ein zugrunde liegendes Wollen oder Wissen ist rechtsstaatlich vertretbar.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Konstatierungen zur subjektiven Tatseite gestützt auf den Wortlaut einer Äußerung sowie der Umstände, unter denen sie getätigt wurde.OGH 15 Os 112/23v, 31.01.2024
- Dies jedoch nur dann, wenn die Feststellungen zur objektiven Tatseite in einer Weise getroffen wurden, dass sie tatsächlich Rückschlüsse auf die subjektive Tatseite zulassen.OGH 14 Os 72/23d, 28.11.2023
- Die Ableitung objektiver und subjektiver Vorhersehbarkeit des Erfolgs und der Konstatierungen zur subjektiven Tatseite aus den Tatumständen und dem objektiven Geschehensablauf im Verein mit allgemeiner Lebenserfahrung und dem Fehlen von Anhaltspunkten dafür, dass der Beschwerdeführer aufgrund seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten den Eintritt einer schweren Körperverletzung nicht vorhersehen hätte können, ist unter dem Aspekt der Begründungstauglichkeit (Z 5 vierter Fall) nicht zu beanstanden.OGH 14 Os 118/12b, 29.01.2013
- Stimmen aber mit Bezug zu einer entscheidenden Tatsache die Beweisergebnisse nicht überein, ist bei sonstiger Unvollständigkeit (Z 5 zweiter Fall) der Grund anzugeben, warum die der getroffenen Feststellung widerstreitenden Beweisergebnisse nicht überzeugen konnten.OGH 14 Os 38/12p, 15.05.2012
- Andernfalls hätte es ein Straftäter in der Hand, einer Verurteilung durch bloßes Leugnen zu entgehen.OGH 11 Os 58/11f, 19.05.2011
Alle 12 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 1 StGB.OGH 12 Os 51/09f, 28.05.2009
- Hier: Zutreffend reklamiert die Mängelrüge unvollständige Begründung (Z 5 zweiter Fall) der Urteilsannahmen zu einem auf Verringerung des Gesellschaftsvermögens und auf Gläubigerschädigung gerichteten Vorsatz des Beschwerdeführers. Die Beweiswürdigung erschöpfte sich in der Formulierung „die Feststellungen zur subjektiven Tatseite ... sind darüber hinaus aus dem objektiven Tatgeschehen zwanglos abzuleiten".OGH 14 Os 100/08z, 04.11.2008
- Hier: Offenbar unzureichende Begründung, weil die Tatrichter den zu beweisenden Tatumstand - trotz stets leugnender Verantwortung des Angeklagten - im Rahmen ihrer Beweisführung stillschweigend als bewiesen vorausgesetzt, an die Stelle einer Begründung also eine Behauptung gesetzt und der Sache nach bloß zirkuläre Überlegungen angestellt haben, anstatt Aussagen darüber zu treffen, auf Grund welcher Beweisergebnisse sie zu dieser Überzeugung gelangten.OGH 14 Os 66/07y, 04.12.2007
- Das alleinige Abstellen auf einschlägige Vorabstrafungen und deren (per se legitimes) Verschweigen im konkreten Fall stellt keine zureichende Begründung für die subjektive Tatseite dar.OGH 15 Os 119/07z, 22.11.2007
- Der Schluss von einem gezeigten Verhalten auf ein zugrunde liegendes Wissen oder Wollen ist nicht zu beanstanden und bei leugnenden Angeklagten in der Regel methodisch gar nicht zu ersetzen (WK-StPO § 281 Rz 452).OGH 14 Os 97/07g, 02.10.2007
- Der Schluss von einem gezeigten Verhalten auf ein zugrundeliegendes Wollen oder Wissen des Täters stellt keine „unstatthafte Vermutung zu Lasten des Angeklagten" dar, sondern ist methodisch gerechtfertigt und auch rechtsstaatlich zulässig (WK-StPO § 281 Rz 452).OGH 14 Os 147/06h, 06.03.2007
- Und bei leugnenden Angeklagten in aller Regel methodisch auch gar nicht zu ersetzen (WK-StPO § 281 Rz 452).OGH 14 Os 129/04, 16.11.2004
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0116882 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 96.
- OGH 14 Os 7/26z, 19.05.2026
- OGH 11 Os 41/18s, 26.04.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
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