Zum Inhalt springen

Darf das Gericht aus meinem Verhalten auf Absicht schließen?

betrifft Angeklagter, Verteidiger
Das Gericht darf aus einem gezeigten Verhalten darauf schließen, was jemand gewollt oder gewusst hat. Ein solcher Schluss ist zulässig und macht das Urteil nicht fehlerhaft.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 19.05.2026 (96 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2002)

Der Schluss von einem gezeigten Verhalten auf ein zugrunde liegendes Wollen oder Wissen ist rechtsstaatlich vertretbar.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 12 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0116882 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 96.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Vorsatz aus dem äußeren Tatablauf
Verfahrensrecht · Absicht der Parteien als Tatsachenfrage
Verfahrensrecht · Absicht als Tatsachenfrage
Verfahrensrecht · Feststellung von Wille und Absicht
Verfahrensrecht · Grenzen des Anscheinsbeweises