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Was muss mein Beweisantrag im Strafverfahren enthalten?

betrifft Angeklagter, Beschuldigter, Verteidiger, Staatsanwaltschaft
Wenn Sie im Strafverfahren einen Beweis beantragen, genügt es nicht, das Beweismittel und das Thema zu nennen. Sie müssen auch angeben, warum die Beweisaufnahme das von Ihnen behauptete Ergebnis erwarten lässt und warum dieses für die Schuld oder für die rechtliche Einstufung der Tat bedeutsam ist. Fehlt das und ergibt es sich auch nicht klar aus dem Zusammenhang, kann der Antrag abgewiesen werden.

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Ständige Rechtsprechung seit 2004, zuletzt bestätigt am 18.02.2021 (108 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2004)

Einem Beweisantrag muss neben Beweismittel und Beweisthema stets zu entnehmen sein, warum die beantragte Beweisaufnahme das vom Antragsteller behauptete Ergebnis erwarten lasse (WK-StPO § 281 Rz 330) und inwieweit dieses für die Schuldfrage und Subsumtionsfrage von Bedeutung ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 16 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118444 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 108.

Im Gesetz

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