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Was tun, wenn das Urteil eine Aussage falsch wiedergibt?

günstig für Angeklagter betrifft Angeklagter, Verteidiger, Zeuge
Gibt das Urteil den Inhalt einer Aussage oder eines anderen Beweismittels in wesentlichen Teilen unrichtig oder unvollständig wieder, ist es aktenwidrig; das können Sie rügen. Es genügt aber nicht, wenn Ihnen nur die Schlüsse oder die Feststellungen des Gerichts nicht passen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 18.02.2021 (211 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1971)

Aktenwidrig sind die Entscheidungsgründe, wenn sie den eine entscheidende Tatsache betreffenden Inhalt einer Aussage oder eines anderen Beweismittels in seinen wesentlichen Teilen unrichtig oder unvollständig wiedergeben (RZ 1938,94).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0099547 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 211.

Im Gesetz

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