Was tun, wenn das Urteil eine Aussage falsch wiedergibt?
günstig für Angeklagter betrifft Angeklagter, Verteidiger, Zeuge
Gibt das Urteil den Inhalt einer Aussage oder eines anderen Beweismittels in wesentlichen Teilen unrichtig oder unvollständig wieder, ist es aktenwidrig; das können Sie rügen. Es genügt aber nicht, wenn Ihnen nur die Schlüsse oder die Feststellungen des Gerichts nicht passen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 18.02.2021 (211 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1971)
Aktenwidrig sind die Entscheidungsgründe, wenn sie den eine entscheidende Tatsache betreffenden Inhalt einer Aussage oder eines anderen Beweismittels in seinen wesentlichen Teilen unrichtig oder unvollständig wiedergeben (RZ 1938,94).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Enthält das Urteil überhaupt keine Aussage darüber, auf welche Beweismittel sich eine Feststellung stützt, kann Aktenwidrigkeit schon begrifflich nicht vorliegen.OGH 15 Os 5/15x, 18.02.2015
- Ohne Bedeutung ist dabei, dass der Inhalt eines Beweismittels im Urteil nur pauschal dargestellt wird.OGH 15 Os 129/11a, 16.11.2011
- Nicht jedoch, wenn - aus der Gesamtheit der ermittelten Beweisresultate unter Beurteilung ihrer Stichhältigkeit - Schlüsse gezogen werden, die allenfalls mit einzelnen, isoliert betrachteten Verfahrensergebnissen nicht übereinstimmen.OGH 14 Os 67/01, 09.04.2002
- Aktenwidrigkeit liegt nur im Falle der unrichtigen Wiedergabe des Inhalts einer Urkunde oder einer Aussage vor. Sie kann nicht durch eine behauptete Divergenz zwischen den Tatsachenfeststellungen und dem zu Grunde gelegten Beweismaterial begründet werden.OGH 11 Os 28/01, 18.04.2001
- Der Nichtigkeitsgrund der Aktenwidrigkeit gestattet nur eine formale Vergleichung.OGH 12 Os 184/94, 12.01.1995
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- Aktenwidrigkeit kommt nur bei bestimmten zitierenden Wiedergaben in Entscheidungsgründen in Betracht.OGH 15 Os 141/93, 28.10.1993
- Hier: Erhebliche und darum Urteilsnichtigkeit begründende Aktenwidrigkeit in Ansehung eines (graphologischen) Sachverständigengutachtens.OGH 13 Os 96/91, 06.11.1991
- Welche Bedeutung ein Beweismittel hat und welche Schlüsse daraus und auf Grund weiterer Beweismittel zu ziehen sind, kann als Ergebnis des Beweisverfahrens niemals aktenwidrig sein.OGH 14 Os 8/91, 26.02.1991
- Aktenwidrigkeit wegen unrichtiger Wiedergabe der Verantwortung des Angeklagten.OGH 14 Os 71/90, 11.09.1990
- Die prozessordnungsmäßige Geltendmachung dieses Nichtigkeitsgrundes erfordert somit den Vergleich zwischen dem Inhalt einer Aussage oder eines anderen Beweismittels mit dem im Urteil wiedergegebenen Inhalt dieser Verfahrensergebnisse.OGH 12 Os 26/87, 05.11.1987
- Die Bewertung des Inhalts dieser Aussagen (als im wesentlichen gleichlautend) kann von vornherein nicht aktenwidrig sein.OGH 15 Os 113/87, 05.08.1987
- Aktenwidrigkeit kann begrifflich nur in der unrichtigen oder unvollständigen Wiedergabe eines Beweismittelinhalts bestehen.OGH 9 Os 39/87, 18.03.1987
- Eine Sachverhaltsfeststellung kann niemals "aktenwidrig" sein.OGH 10 Os 137/85, 24.06.1986
- Eine behauptete Aktenwidrigkeit kann nur durch Aufzeigen der unrichtigen Wiedergabe eines Beweismittelinhalts durch formale Vergleichung von Zitat und Aktenlage dargetan werden.OGH 10 Os 67/86, 27.05.1986
- Aktenwidrigkeit kann niemals in der Unrichtigkeit einer summarischen Schlussfolgerung aus einer Mehrzahl von Vernehmungsprotokollen bestehen.OGH 13 Os 173/85, 20.12.1985
- Aktenwidrig kann niemals eine Konstatierung, sondern nur die Wiedergabe von Verfahrensergebnissen sein.OGH 10 Os 110/84, 25.09.1984
- Aktenwidrigkeit liegt nur dann vor, wenn in den Urteilsgründen als Inhalt einer Urkunde oder Aussage etwas angeführt wird, das deren Inhalt nicht bildet.OGH 10 Os 180/83, 20.12.1983
- Aktenwidrigkeit liegt nur vor, wenn zwischen den Angaben der Entscheidungsgründe über den Inhalt einer bei den Akten befindlichen Urkunde oder über eine gerichtliche Aussage und der Urkunde oder dem Vernehmungsprotokoll oder Sitzungsprotokoll selbst ein erheblicher Widerspruch besteht.OGH 9 Os 28/81, 24.03.1981
- Keine Aktenwidrigkeit bei Widersprüchen, die zwischen Aussagen einzelner Zeugen untereinander bestehen.OGH 12 Os 146/73, 20.11.1973
- Keine Aktenwidrigkeit bei Widerspruch zwischen Inhalt eines Beweismittels und den vom Gericht festgestellten Tatsachen.OGH 12 Os 52/72, 29.03.1972
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0099547 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 211.
- OGH 14 Os 110/20p, 18.02.2021
Im Gesetz
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