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Was gilt, wenn das Gericht meine Aussage falsch wiedergab?

günstig für Rechtsmittelwerber betrifft Kläger, Beklagte, Rechtsmittelwerber
Eine Aktenwidrigkeit liegt vor, wenn das Gericht den Inhalt einer Behauptung oder eines Beweismittels unrichtig wiedergegeben hat und deshalb in einem wesentlichen Punkt von einem fehlerhaften Sachverhalt ausgegangen ist.

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Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 12.03.2024 (71 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1971)

Eine Aktenwidrigkeit liegt vor, wenn das Rekursgericht in seiner Entscheidung den Inhalt einer Parteienbehauptung oder eines Beweismittels unrichtig wiedergegeben hat und infolgedessen zur Feststellung eines fehlerhaften Sachverhaltes in einem wesentlichen Punkte gelangt ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0007258 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 71.

Im Gesetz

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