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Rüge ich eine schlechte Begründung oder eine fehlende Feststellung?

betrifft Angeklagter, Verteidiger, Beschuldigter
Das ist zu unterscheiden. Wer beanstandet, ein Ausspruch sei undeutlich und unvollständig, macht manchmal wirklich einen Begründungsmangel geltend, oft aber in Wahrheit, dass eine für die rechtliche Beurteilung nötige Feststellung fehlt. Davon hängt ab, welchen Anfechtungsgrund Sie geltend machen müssen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 26.04.2018 (29 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1981)

Zur Frage, wann mit der Argumentation, ein Ausspruch sei "undeutlich und unvollständig", tatsächlich ein Begründungsmangel (Z 5) oder aber in Wahrheit (wie hier) ein materiellrechtlicher Feststellungsmangel (Z 9 - 11 des § 281 Abs 1 StPO) releviert wird.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0099575 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 29.

Im Gesetz

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