Kann ich ein Urteil bekämpfen, weil Feststellungen fehlen?
günstig für Angeklagter betrifft Angeklagte, Verteidiger, Ankläger
Ein Fehler liegt vor, wenn im Urteil die Feststellung eines Umstands fehlt, der für die Beurteilung der Tat wichtig ist und für den es in den Beweisergebnissen Anhaltspunkte gab. Fehlt eine solche Feststellung, ist das Urteil angreifbar.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 21.06.2024 (49 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1977)
Ein Feststellungsmangel liegt vor, wenn die Feststellung eines Umstandes fehlt, der für die Beurteilung der Tat erheblich und beweismäßig indiziert ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Fehlendes Sachverhaltssubstrat.OGH 15 Os 120/12d, 17.10.2012
- Essentielles Erfordernis der prozessordnungsgemäßen Geltendmachung eines Mangels an Feststellungen ist die Darlegung, dass die getroffenen Urteilsannahmen für eine rechtliche Beurteilung des Geschehens als Straftat nicht ausreichen.OGH 14 Os 170/08v, 17.02.2009
- Bei einem Feststellungsmangel ist unter Verweis auf konkrete Verfahrensergebnisse auszuführen, dass diese Beweise auf rechtlich erhebliche Umstände im Sinn eines tatbestandsmäßiges Verhaltens ausnahmsweise straflos lassenden oder die Anwendung eines anderen Strafgesetzes bedingenden Geschehens hingewiesen haben und dessen ungeachtet eine entsprechende klärende Konstatierung unterlassen wurde.OGH 14 Os 170/08v, 17.02.2009
- Die Behauptung von Feststellungsmängeln kann prozessordnungsgemäß aber nur unter Zugrundelegung aller tatsächlichen Urteilsannahmen erfolgen und erfordert die Darlegung, dass Verfahrensergebnisse auf bestimmte rechtlich erhebliche Umstände hingewiesen haben und dessen ungeachtet eine entsprechende klärende Feststellung unterlassen wurde.OGH 11 Os 189/08s, 17.02.2009
- Die prozessordnungsgemäße Darstellung dieses Nichtigkeitsgrundes setzt den Hinweis voraus, welche - nach der Aktenlage indizierten - Konstatierungen nach Ansicht des Beschwerdeführers über die Urteilsfeststellungen hinaus vom Erstgericht noch zu treffen und in weiterer Folge auch den Rechtsausführungen zugrunde zu legen gewesen wären.OGH 12 Os 51/03, 31.07.2003
Alle 11 Ergänzungen anzeigen
- Ein Feststellungsmangel in der Bedeutung eines materiellrechtlichen Nichtigkeitsgrundes liegt vor, wenn die Beweislage auf einen erheblichen, im Urteil aber nicht konstatierten Umstand hinweist.OGH 15 Os 65/96, 09.05.1996
- Jene im Beweisverfahren hervorgekommenen Tatumstände, die nähere Feststellungen erfordert hätten, müssen in der Beschwerde deutlich und bestimmt bezeichnet werden (§ 285a Z 2 StPO).OGH 14 Os 17/94, 22.03.1994
- Sofern Beweisergebnisse auf diesen Umstand (hier: Strafaushebungsgrund der tätigen Reue - Z 9 lit b, hinweisen.OGH 12 Os 25/87, 07.05.1987
- Feststellungsmängel (Z 9 lit a) sind solche Lücken der Tatsachenkonstatierung, die eine Gesetzesanwendung hindern.OGH 13 Os 140/86, 09.04.1987
- Ein Feststellungsmangel liegt nur dann vor, wenn Verfahrensergebnisse auf einen rechtlich relevanten Umstand hinwiesen, das Gericht jedoch hiezu keine Konstatierung trifft.OGH 11 Os 3/86, 25.02.1986
- Ein Feststellungsmangel hinsichtlich eines für die Herstellung des Tatbestandes entscheidenden Umstandes liegt (schon) dann vor, wenn die Ergebnisse des Verfahrens auf das Vorhandensein dieses Umstandes hinweisen und das Gericht sich hierüber nicht geäußert hat.OGH 9 Os 48/85, 08.05.1985
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0099689 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 49.
- OGH 20 Ds 10/23k, 21.06.2024
- OGH 12 Os 120/21w, 18.11.2021
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Fehlende Feststellungen im Rechtsmittel
Strafrecht · Reichweite der Berufung gegen den Schuldspruch
Verfahrensrecht · Fehlende Feststellungen im Urteil
Verfahrensrecht · Fehlende Feststellungen im Berufungsverfahren
Verfahrensrecht · Lückenhafte Feststellungen im Urteil