Ab wann gehören mir die Sachen aus dem Nachlass?
betrifft Erben, Gläubiger, Käufer, Angehörige
Erst wenn der Beschluss über die Übergabe der Erbschaft rechtskräftig ist, treten Sie in die Rechte des Verstorbenen ein. Vorher haben Sie zwar ein Recht auf den Nachlass, aber noch keine Rechte an den einzelnen Sachen. Dasselbe gilt für die Klage, mit der Sie die Erbschaft herausverlangen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 25.03.2025 (7 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1987)
Universalsukzession tritt erst mit (formeller) Rechtskraft der Einantwortungsurkunde ein.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Das Gleiche gilt für die Erbschaftsklage.OGH 3 Ob 320/02h, 22.10.2003
- Vorher hat der Erbe zwar das Recht auf den Nachlass, aber keine Rechte an den Nachlass-Sachen.OGH 3 Ob 320/02h, 22.10.2003
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013001 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 7.
- OGH 2 Ob 34/25a, 25.03.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 122/23m, 29.08.2023, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 797 · Einantwortungsprinzip
- ABGB § 819 · Einantwortung
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