Kann ich eine falsche Eintragung im Grundbuch löschen lassen?
günstig für Liegenschaftseigentümer betrifft Liegenschaftseigentümer, Pfandgläubiger, Käufer
Nur, wenn dadurch ein eigenes im Grundbuch eingetragenes dingliches Recht verletzt wird. Als eingetragener Eigentümer können Sie deshalb gegen eine inhaltlich unrichtige Einverleibung vorgehen, etwa gegen ein zu Unrecht eingetragenes Pfandrecht.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2010, zuletzt bestätigt am 26.01.2017 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2010)
Voraussetzung für eine Löschungsklage nach §§ 61 ff GBG ist die Verletzung eines im Grundbuch eingetragenen dinglichen Rechts des Klägers.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Streitanmerkung.OGH 7 Ob 181/19x, 27.11.2019
- Materiell unrichtige Einverleibungen, etwa auch des Pfandrechts, berechtigen den eingetragenen Eigentümer daher zur Löschungsklage.OGH 9 Ob 65/16y, 26.01.2017
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0126087 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 12.
- OGH 9 Ob 65/16y, 26.01.2017, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 189/16d, 22.11.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
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