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Kann ich einen anderen Kollektivvertrag einklagen?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Welcher Kollektivvertrag für die Beschäftigten eines Unternehmens gilt, richtet sich allein nach der Zuordnung durch die Wirtschaftskammer; diese Zuordnung bindet die Gerichte. Ein einzelner Arbeitnehmer kann daher nicht mit einer Klage erzwingen, dass ein anderer Kollektivvertrag angewendet wird.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 14.01.2025 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Auch durch die Bestimmungen des § 2 Abs 13 GewO und § 7 AVRAG wird für die Arbeitgeberseite keine Außenseiterwirkung im Sinne des § 12 Abs 1 ArbVG begründet. Zur Klärung der Frage, ob für Arbeitnehmer eines Unternehmens der Kollektivvertrag für Angestellte der Industrie oder des Gewerbes anzuwenden ist, ist ausschließlich auf die die Gerichte bindende Zuordnung durch die Kammer der Gewerblichen Wirtschaft abzustellen. Es liegt nicht in der Hand des einzelnen Arbeitnehmers, mittels Klage die Geltung eines anderen Kollektivvertrages zu erzwingen, als jenes, in dessen von den Kollektivvertragsparteien autonom festgelegten Geltungsbereich der jeweilige Arbeitgeber fällt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0102117 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 8.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Gewerbeberechtigung und Kollektivvertragszugehörigkeit

Nein. Für die Frage, welcher Kollektivvertrag gilt, kommt es darauf an, was im Betrieb tatsächlich gemacht wird. Gewerbeberechtigungen, denen keine ausgeübte Tätigkeit entspricht, bleiben außer Betracht.

günstig für Arbeitnehmer Kollektivvertrag und ausgeschiedene Arbeitnehmer

Die Vertragsparteien eines Kollektivvertrags dürfen die Rechte bereits ausgeschiedener Arbeitnehmer nur eingeschränkt regeln. Ihre Regelungsmacht reicht insoweit nicht so weit wie bei aufrechten Arbeitsverhältnissen.

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