Muss ich Unterhalt zahlen, bevor ich von der Vaterschaft wusste?
günstig für Kind betrifft Vater, Kind, Mutter, Unterhaltspflichtiger
Ja. Der Unterhaltsanspruch eines unehelich geborenen Kindes ergibt sich aus dem Gesetz und entsteht mit der Geburt. Es kommt nicht darauf an, ab wann Sie von Ihrer Vaterschaft wussten oder sicher damit rechnen mussten.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 28.08.2019 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Der Unterhaltsanspruch eines außerehelichen Kindes beruht auf dem Gesetz (§§ 140, 166 ABGB) und entsteht daher mit der Geburt, hängt also nicht von der Kenntnis des Unterhaltspflichtigen von seiner Unterhaltspflicht ab beziehungsweise davon, ab wann dieser "absolute Gewissheit, als Vater in Betracht zu kommen" haben musste.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0102045 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 7 Ob 185/18h, 28.08.2019, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 140 · Abstammung des Kindes
- ABGB § 166
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