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Muss ich den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen, den mein Kind bekam?

günstig für Bund betrifft Unterhaltsschuldner, Kind, Vertreter des Kindes, Bund
Als Unterhaltsschuldner haften Sie für den Rückersatz nach schadenersatzrechtlichen Grundsätzen. Das Kind selbst haftet dagegen nur, soweit es bereichert ist, also ohne Verschulden. Überlegungen dazu, wie Sie sich rechtmäßig hätten verhalten können, stellt das Gericht im Rückersatzverfahren nicht von Amts wegen an.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 21.02.2023 (6 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1998)

Die Rückersatzverpflichtung des Unterhaltsschuldners nach § 22 UVG stellt einen schadenersatzrechtlichen Rückersatzanspruch dar.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110453 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 6.

Genannte Normen

UVG §22

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