Rechtssatz RS0009646
Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 19.08.2026 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
Solange die im Gesetz begründete Ehelichkeit des Kindes nicht durch Statusklage beseitigt ist, trifft den Ehemann der Mutter die durch § 198 StGB sanktionierte Unterhaltspflicht auch dann, wenn er überzeugt ist, nicht der Vater zu sein.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009646 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 8 Ob 83/26b, 19.08.2026, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 138 · Kindeswohl
- ABGB § 156
- ABGB § 158 · Inhalt der Obsorge
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