Muss der neu festgestellte Vater ab der Geburt Unterhalt zahlen?
günstig für Kind betrifft Kinder, Väter, Mütter
Ja. Wird gerichtlich festgestellt, dass ein anderer Mann der Vater ist, fällt die Vaterschaft des bisherigen Vaters rückwirkend ab der Geburt weg. Der neue Vater tritt an dessen Stelle und schuldet dem Kind ab der Geburt Unterhalt.
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Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 17.12.2018 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2008)
Die Feststellung der Vaterschaft nach dieser Bestimmung hat die automatische Wirkung, dass das Kind - rückwirkend ab Geburtszeitpunkt - nicht vom bisherigen Vater abstammt. Mit Rechtskraft des Gerichtsbeschlusses über die Abstammung des Kindes tritt der Beschluss oder das vorangehende Anerkenntnis außer Kraft, auf der die Vaterschaft des bisherigen „Gilt-Vaters" beruhte. Der danach festgestellte Vater tritt an die Stelle des bisherigen, der „Vätertausch" ist somit rückwirkend auf den Geburtszeitpunkt vollzogen. Demnach ist derjenige, dessen Vaterschaft nach § 163b ABGB festgestellt wurde, zur Unterhaltsleistung an das Kind ab Geburt verpflichtet.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hat ein Antragsteller bereits einen gesetzlichen Vater und begehrt er die Feststellung der Abstammung von einem anderen Mann, dann ist eine stattgebende Entscheidung zwangsläufig mit der Wirkung verbunden, dass die bisherige Vaterschaft wegfällt.OGH 6 Ob 51/09g, 16.04.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123619 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 2 Ob 220/17t, 17.12.2018, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 140 · Abstammung des Kindes
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