Darf ich klagen, obwohl ich die Forderung abgetreten hatte?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 30.07.2026 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0102349 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 5 Ob 10/25v, 30.07.2026
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wenn jemand seine Forderung an eine andere Person abtritt, gehört sie ab diesem Zeitpunkt der anderen Person. Der frühere Gläubiger kann den Schuldner dann nicht mehr im eigenen Namen auf Zahlung klagen. Klagen kann nur noch derjenige, der die Forderung übernommen hat.
Haben Sie an denjenigen gezahlt, dem die Forderung abgetreten wurde, können Sie das zu Unrecht Gezahlte auch von ihm zurückfordern. Das gilt selbst dann, wenn ihm die Forderung nur zum Inkasso übertragen wurde.