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Darf ich klagen, obwohl ich die Forderung abgetreten hatte?

günstig für Gläubiger betrifft Gläubiger, Schuldner, Inkassobüro, Unternehmer
Wird eine Forderung nur zum Eintreiben abgetreten, bleibt das Recht zu klagen mit dem Anspruch verbunden. Wer die Forderung wieder zurückerhält, kann damit auch selbst klagen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 30.07.2026 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Bei der Inkassozession wird die Klagebefugnis vom materiellrechtlichen Anspruch nicht getrennt; der Inkassozessionar kann auch aufgrund einer Rückzession klagen (vgl 3 Ob 515/95).

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0102349 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Abtretung einer Forderung und Klagerecht

Wenn jemand seine Forderung an eine andere Person abtritt, gehört sie ab diesem Zeitpunkt der anderen Person. Der frühere Gläubiger kann den Schuldner dann nicht mehr im eigenen Namen auf Zahlung klagen. Klagen kann nur noch derjenige, der die Forderung übernommen hat.

günstig für Schuldner Rückforderung vom neuen Gläubiger

Haben Sie an denjenigen gezahlt, dem die Forderung abgetreten wurde, können Sie das zu Unrecht Gezahlte auch von ihm zurückfordern. Das gilt selbst dann, wenn ihm die Forderung nur zum Inkasso übertragen wurde.

Verwandte Fragen

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