Wie übertrage ich ein Sparbuch wirksam auf jemand anderen?
betrifft Sparer, Erben, Beschenkte, Bankkunden
Bei Sparbüchern, die auf den Inhaber lauten, wird das Guthaben durch Übereignung der Urkunde übertragen, also nach den Regeln für bewegliche Sachen. Zu einem Titel, der auf die Verschaffung des Eigentums gerichtet ist, muss die Übergabe des Sparbuchs hinzutreten. Bei Kleinbetragssparbüchern kommt die Mitteilung des Losungsworts dazu.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 21.11.2023 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Spareinlagen werden, wenn sie in Inhabersparurkunden verbrieft sind, durch Übereignung der Urkunde nach den für die Übereignung beweglicher körperlicher Sachen geltenden Regeln übertragen. Zu einem auf Eigentumsbeschaffung gerichteten Titel muss eine Übergabe der Sparurkunde hinzutreten.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Forderungen aus "Kleinbetragssparbüchern" werden aufgrund ihrer Qualifikation als Inhaberpapiere durch Übereignung der Urkunde nach den für die Übereignung beweglicher körperlicher Sachen geltenden Regeln übertragen.OGH 10 Ob 43/23f, 21.11.2023
- Kleinbetragssparbücher nach § 32 Abs 4 Z 1 BWG werden grundsätzlich durch Übergabe und Mitteilung des Losungsworts ins Eigentum des Übernehmers übertragen.OGH 8 Ob 120/20k, 25.06.2021
- Soweit bereits die Übergabe ein Teil der Schaffung des Titels und nicht bloß Modus des Eigentumserwerbs ist, muß aus ihr der ernstliche Wille des Geschenkgebers hervorgehen, die Forderung in den Besitz des Beschenkten zu übertragen.OGH 1 Ob 158/98m, 29.09.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0102510 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 10 Ob 43/23f, 21.11.2023, Fall aus Wien
Genannte Normen
BWG §31; BWG §32
Verwandte Fragen
Vertragsrecht · Schenkung eines Sparbuchs
Vertragsrecht · Inhaberpapier und Namenspapier
Vertragsrecht · Auszahlung bei Sparbuch mit Losungswort
Vertragsrecht · Schenkung eines Sparbuchs
Vertragsrecht · Übergang einer abgetretenen Forderung