Was kann ich bei der Überprüfung meiner Miete beantragen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 20.11.2025 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zwischenanträge auf Feststellung der Nutzfläche des Bestandobjekts und dessen Ausstattungskategorie.OGH 5 Ob 7/10f, 31.08.2010
- Gegenstand dieses besonderen Verfahrens außer Streit ist primär die Feststellung der gesetzlichen (Un)Zulässigkeit des vereinbarten oder begehrten Hauptmietzinses.OGH 5 Ob 158/99t, 14.09.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0102514 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 10.
- OGH 5 Ob 52/25w, 20.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 206/24s, 30.01.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 135/19t, 27.11.2019
- OGH 5 Ob 148/18b, 06.11.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 37 · Entscheidungen im Verfahren außer Streitsachen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Den Antrag auf Überprüfung des Hauptmietzinses kann nicht nur der Mieter stellen, sondern auch der Vermieter. Er kann also selbst klären lassen, welcher Mietzins zulässig ist.
Nein, wenn Sie die Wohnung gemeinsam mit einer anderen Person gemietet haben. Ein Antrag auf Überprüfung der Angemessenheit des Hauptmietzinses muss von allen Mitmietern getragen werden, weil die Entscheidung zwingend für alle wirkt. Der gemeinsam geschuldete Mietzins lässt sich nicht in Anteile der einzelnen Mitmieter aufspalten.