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Gilt die Sonderregelung auch für Röntgenassistenten und Rettungssanitäter?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Sanitäter, Krankenhauspersonal, Arbeitgeber
Ja. Nach den im entschiedenen Fall gegebenen Umständen fällt auch die Tätigkeit von Röntgenassistenten und Operationsgehilfen unter diese Bestimmung. Das Gleiche wurde für Rettungssanitäter angenommen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 30.10.2019 (2 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1996)

Auch die Tätigkeit von Röntgenassistenten und Operationsgehilfen fällt auf Grund der im gegenständlichen Fall vorliegenden Gegebenheiten unter diese Bestimmung. (§ 48 ASGG.)

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0102911 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

NSchGNov 1992 ArtV §2 Abs1

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

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günstig für Arbeitgeber Ersatzruhezeit nach Nachtdienst

Wird Ihnen für den Nachtdienst eine Ersatzruhezeit gewährt, die auf die Normalarbeitszeit angerechnet und damit entlohnt wird, ist das kein zusätzliches Entgelt. Die Mehrleistung in der Nacht wird dadurch ausgeglichen, die Arbeitszeit wird nur anders verteilt. Anders kann es sein, wenn dabei ungleichwertige Arbeitszeiten gegeneinander abgerechnet werden.

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