Wann gilt meine Nachtarbeit im Spital als besonders belastend?
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Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 26.07.2016 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1999)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0112285 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 9 ObA 79/16g, 26.07.2016, Fall aus Tirol
Genannte Normen
NSchGNov 1992 ArtV §1; NSchGNov 1992 ArtV §2 Abs1; NSchGNov 1992 ArtV §3
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Für Nachtdienste kann anstelle einer Überstundenentschädigung eine Nachtdienstzulage vorgesehen sein. Sie haben dann nicht für die gesamte Bereitschaftszeit Anspruch auf Überstundenentgelt. Zu wenig ist die Zulage erst, wenn Sie während der Bereitschaft tatsächlich Ihre vertraglichen Arbeiten verrichten mussten und die Zulage niedriger ist als das dafür gebührende Überstundenentgelt.
Wird Ihnen für den Nachtdienst eine Ersatzruhezeit gewährt, die auf die Normalarbeitszeit angerechnet und damit entlohnt wird, ist das kein zusätzliches Entgelt. Die Mehrleistung in der Nacht wird dadurch ausgeglichen, die Arbeitszeit wird nur anders verteilt. Anders kann es sein, wenn dabei ungleichwertige Arbeitszeiten gegeneinander abgerechnet werden.