Ist die Frage nach der Bauordnung Tatsache oder Rechtsfrage?
betrifft Mieter, Vermieter, Wohnungseigentümer
Sie ist beides zugleich. Ob eine bei Vertragsabschluss bestehende Einheit von Bad und WC nach der heute geltenden Bauordnung unzulässig ist, ist eine gemischte Frage aus Tatsachen und rechtlicher Beurteilung. Sie kann deshalb auch als Rechtsfrage aufgegriffen werden.
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Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 25.10.2016 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Bei der "Feststellung", daß eine Einheit von Bad und WC, die zur Zeit des Vertragsabschlusses bestanden hat, nach der Wiener Bauordnung in der derzeit geltenden Fassung unzulässig ist, handelt es sich um eine quaestio mixta.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0103063 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 36/16d, 25.10.2016, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
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