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Zählt ein zweites Badezimmer als begünstigte Sanitäränderung?

günstig für Vermieter betrifft Mieter, Vermieter
Nein. Wenn Sie innerhalb einer Wohnung einen zweiten selbständigen Baderaum schaffen wollen, ist das keine Errichtung oder Umgestaltung sanitärer Anlagen im Sinn des Gesetzes. Die Erleichterungen, die für solche Arbeiten gelten, kommen Ihnen dafür nicht zugute.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 03.10.2018 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1993)

Der OGH billigt die vom Rekursgericht entgegen der in MietSlg 41216 veröffentlichten Entscheidung des Senates 48 des Landesgerichtes für ZRS Wien vertretenen Rechtsmeinung vorgenommene Auslegung, wonach die Schaffung eines zweiten selbständigen Baderaumes innerhalb eines Wohnungsverbandes (hier: von nahezu zweihundert Quadratmeter) nicht als Errichtung oder Umgestaltung sanitärer Anlagen anzusehen ist.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0069743 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Mieter Waschküche als Wohnraum

Nein. Wird eine Waschküche, die den Hausbewohnern zur Verfügung stand, in einen Wohnraum umgewandelt, ist das nur eine Umgestaltung und kein Umbau. Ein neuer Raum, der von den Mietzinsgrenzen befreit wäre, entsteht dadurch nicht.

günstig für Mieter Umbau des Mieters als Kündigungsgrund

Nein, nicht schon deshalb. Verbessern oder modernisieren Sie die Wohnung fachgerecht, ist das kein Kündigungsgrund, auch wenn die Baubewilligung fehlte oder kein befugter Gewerbetreibender gearbeitet hat. Anders ist es, wenn die Arbeiten der Wohnung erheblich schaden oder wichtige Interessen des Vermieters verletzen.

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