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Wie weit schützt mich die Anmerkung als Wohnungseigentumsbewerber?

günstig für Wohnungseigentumsbewerber betrifft Wohnungskäufer, Wohnungseigentumsbewerber, Bauträger
Nur so weit, wie Sie tatsächlich Schutz brauchen. Die Regeln über die Löschung nachträglicher Eintragungen werden zu Ihren Gunsten sinngemäß angewendet. Wo aber gar kein Schutz gegen Verfügungen eines Dritten in Betracht kommt, endet diese sinngemäße Anwendung.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 10.02.2022 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Die sinngemäße Anwendung des § 57 GBG unter dem Gesichtspunkt des durch die verweisende Norm beabsichtigten und in der Überschrift der Bestimmung "Grundbücherliche Sicherung des Wohnungseigentumsbewerbers" ausgedrückten Schutzes des Wohnungseigentumsbewerbers findet dort ihre Grenze, wo in Wahrheit gar kein Schutz des Wohnungseigentumsbewerbers gegen Verfügungen eines Dritten in Betracht kommt.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0103281 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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