Kann ich als Wohnungskäufer gegen einen Grundbuchsbeschluss vorgehen?
günstig für Wohnungseigentumsbewerber betrifft Wohnungseigentumsbewerber, Wohnungskäufer, Bauträger, Wohnungseigentümer
Ja, wenn zu Ihren Gunsten die Zusage auf Einräumung von Wohnungseigentum im Grundbuch angemerkt ist. Diese Anmerkung sichert Ihnen den Rang für die spätere Eintragung Ihres Eigentums. Spätere Eintragungen, die diesen Rang zu Ihren Lasten verändern, betreffen daher Ihre bücherliche Stellung, und Sie dürfen sich dagegen mit Rekurs wehren.
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Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 10.02.2022 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Die Anmerkung der Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechts nach § 24 a Abs 2 WEG gibt einer von vornherein bestimmten Person, nämlich dem Wohnungseigentumsbewerber die in § 24 Abs 3 WEG genannte Rechtsstellung, der in der Folge die Einverleibung seines Eigentumsrechtes im Range der Anmerkung einer Rangordnung begehren kann. Grundbücherliche Eintragungen, welche die im Zeitpunkt der zugunsten eines bestimmten Wohnungseigentumsbewerbers erfolgten Anmerkung der Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechts beeinträchtigen können, also insbesondere Eintragungen, die - wie hier - zu Lasten des Wohnungseigentumsbewerbers die Rangverhältnisse verändern, betreffen daher den bücherlichen Interessenstand des Wohnungseigentumsbewerbers. Er gehört daher kraft der zu seinen Gunsten erfolgten Anmerkung nach § 24 a Abs 2 WEG unter dem Gesichtspunkt der Möglichkeit der Beeinträchtigung eines bücherlichen Interessensstandes zum Kreis derjenigen Personen, die gegen nachfolgende Beschlüsse rekursberechtigt sind.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine abstrakte Abtretung der grundbücherlichen Position eines angemerkten Wohnungseigentumsbewerbers unter Rangwahrung an einen neuen Wohnungseigentumsbewerber kommt, unbeschadet der Frage, ob eine Eintragung wie die begehrte überhaupt zulässig ist, nicht in Betracht.OGH 5 Ob 26/01m, 13.03.2001
- Eine Anmerkung gemäß § 24 Abs 2 WEG kann (im Fall einer "Doppelzusage") bewilligt werden, obwohl bereits eine gleichartige, dasselbe Wohnungseigentumsobjekt betreffende Anmerkung zugunsten eines anderen Wohnungseigentumsbewerbers besteht.OGH 5 Ob 2154/96t, 25.06.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017116 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 5 Ob 123/21f, 10.02.2022, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
- Außerstreitgesetz (AußStrG) § 9 · Begehren
- Allgemeines Grundbuchsgesetz 1955 (GBG 1955) § 57
- GBG 1955 § 122
- Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) § 24 · Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft
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