Wird eine fremde Anmerkung automatisch mit meiner Eintragung gelöscht?
betrifft Käufer, Kläger, Wohnungseigentumsbewerber
Nein. Die Löschung ist keine zwingende Folge Ihrer Eintragung im besseren Rang. Sie erfasst nur Eintragungen, die Ihre Rechte an der Liegenschaft tatsächlich beeinträchtigen würden, und erfolgt nur auf Ihren Antrag.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 10.02.2022 (19 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1966)
Die Vorschrift des § 57 GBG ist einschränkend dahin auszulegen, dass nach dieser Gesetzesstelle über Antrag des Erwerbers nur jene Zwischeneintragungen zu löschen sind, welche eine Beeinträchtigung der dinglichen Rechte des Erwerbers bedeuten würden, nicht aber solche, die sich auf ein Recht beziehen, das der Anmerkung im Range vorausgeht, oder die keine neue Belastung der dinglichen Rechte des bisher Berechtigten enthalten (vgl Klang 2.Auflage II S 381, Bartsch, Das Österreichische AllgGBG S 484; EvBl 1951/242; JBl 1957,36).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Streitanmerkung einer auf Ersitzung gestützten Servitutsklage.OGH 5 Ob 129/17g, 29.08.2017
- Hier: Anmerkung nach § 40 Abs 2 WEG 2002.OGH 5 Ob 18/09x, 12.05.2009
- Die Löschung von Zwischeneintragungen ist keine jedenfalls zwingende Rechtsfolge der Eintragung des Eigentumsrechts in einem besseren Rang. Sie betrifft nur diejenigen Zwischeneintragungen, die eine Beeinträchtigung der dinglichen Rechte des Erwerbers bedeuten.OGH 5 Ob 282/08v, 13.01.2009
- Hier: § 49 Abs 2 GBG.OGH 5 Ob 281/04s, 15.03.2005
- Von einer Eintragung, die darauf gerichtet oder auch nur geeignet wäre, eine Änderung der dinglichen Rechtslage zu bewirken kann bei der in § 19 Abs 6 WEG vorgesehenen Ersichtlichmachung keine Rede sein.OGH 5 Ob 187/97d, 10.06.1997
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Auf das gegebenenfalls wegen Ersitzung durch die Kläger, deren Klage angemerkt wurde, untergegangene Eigentumsrecht des Verkäufers; es kann daher eine Streitanmerkung, die sich auf das der Anmerkung der Rangordnung vorausgehende Eigentumsrecht des Voreigentümers bezieht, nicht gelöscht werden.OGH 5 Ob 1/94, 08.03.1994
- Vom Grundbuchsgericht nachträglich verfügte Mitübertragung einer Dienstbarkeit - Frage der Offenkundigkeit gegenüber dem neuen Grundstückserwerber ist im Prozess zu klären.OGH 5 Ob 252/73, 19.12.1973
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0060997 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 19.
- OGH 5 Ob 123/21f, 10.02.2022, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 231/18h, 17.01.2019, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 129/17g, 29.08.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines Grundbuchsgesetz 1955 (GBG 1955) § 57
- Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) § 40 · Grundbücherliche Sicherung des Wohnungseigentumsbewerbers
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