Werden Sachleistungen auf meinen Unterhalt angerechnet?
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Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 19.03.2024 (16 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- hier: In der Gesamtbetrachtung keine über das übliche Kontaktrecht hinausgehende Betreuung, daher keine Reduktion der Geldunterhaltsleistung.OGH 5 Ob 173/23m, 09.11.2023
- Begehren die Kinder im erstinstanzlichen Verfahren ausschließlich Geldunterhalt, ohne sich die vom Vater erbrachten oder zu erbringenden Bausparleistungen anzurechnen, kann nicht von ihrem schlüssigen Zugeständnis ausgegangen werden, mag auch ihre Mutter als gesetzliche Vertreterin vor Einbringung des Unterhaltsfestsetzungsantrags mit der Erbringung von Naturalleistungen einverstanden gewesen sein.OGH 1 Ob 193/17i, 15.11.2017
- Hier: Zur Hilfsbedürftigkeit nach § 2 Abs 2 Kärntner Grundversorgungsgesetz (K‑GrvG).OGH 4 Ob 213/11v, 27.03.2012
- Ob ein konkludentes Einverständnis vorliegt, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.OGH 6 Ob 127/04a, 26.08.2004
- Prämienzahlung zur Krankenzusatzversicherung und Betriebskosten.OGH 1 Ob 79/98v, 30.10.1998
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Hier: WohnungskostenOGH 7 Ob 613/95, 18.10.1995
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047258 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 16.
- OGH 4 Ob 133/23x, 19.03.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 173/23m, 09.11.2023, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 193/17i, 15.11.2017, Fall aus Kärnten
- OGH 1 Ob 130/16y, 30.08.2016, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 94 · Sonstige Wirkungen der Ehe
- ABGB § 140 · Abstammung des Kindes
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Unterhalt kann auch durch Sach- und Dienstleistungen erbracht werden, die der Zahlungspflichtige selbst erbringt oder bezahlt. Dazu zählt die Bezahlung von Wohnkosten wie Betriebskosten, Reparaturen, Strom, Gas oder Telefon, ebenso Wirtschaftsgeld an die Person, die den Haushalt führt. Auch ein dem Alter und den Verhältnissen angemessenes Taschengeld gehört dazu.
Zahlt der geldunterhaltspflichtige Elternteil die Kosten der Wohnungsbenützung, leistet er damit Naturalunterhalt. Diese Kosten werden nach Köpfen auf alle Personen aufgeteilt, die die Wohnung benützen und unterhaltsrechtlich mit ihm verbunden sind, und auf deren Unterhaltsansprüche angerechnet. Das gilt auch für die Prämien einer Haushaltsversicherung.