Handelt ein Beamter immer als Vertreter des Staates?
betrifft Geschädigte, Beamte, Politiker, Aufsichtsräte staatsnaher Unternehmen
Nein. Dieselbe Person kann teils hoheitlich auftreten, teils als gewöhnlicher Wirtschaftsteilnehmer für den Staat. Dazu können noch weitere Rollen außerhalb des Dienstes kommen, etwa in einer Partei, einem Verein oder im Geschäftsleben. Es kommt daher immer darauf an, mit welcher dieser Rollen das beanstandete Verhalten zusammenhängt.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 25.09.2019 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Nicht selten üben Organe eine Doppelfunktion aus, sind also sowohl in der Hoheitsverwaltung als auch im Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung tätig.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Immer sind die konkreten Verhaltensmaßnahmen auf ihren Zusammenhang mit solchen Funktionen zu prüfen.OGH 1 Ob 201/16i, 27.02.2017
- Darüber hinaus können noch deren weitere (außerdienstliche) Funktionen im „öffentlichen“ Leben außerhalb des Staatsdiensts oder im Geschäftsleben (Parteifunktionen, Vereinstätigkeiten, unternehmerisches Tätigwerden) hinzutreten.OGH 1 Ob 201/16i, 27.02.2017
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0104191 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 4.
- OGH 1 Ob 132/19x, 25.09.2019, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 201/16i, 27.02.2017, Fall aus Steiermark
Genannte Normen
AHG §1 Ba; AHG §1 Bb
Verwandte Fragen
Schadenersatz · Hoheitliches oder privates Handeln des Staates
Schadenersatz · Organstellung Privater bei Amtshaftung
Schadenersatz · Organstellung ohne Dienstverhältnis
Schadenersatz · Zurechnung von Amtshandlungen
Schadenersatz · Hoheitliches oder privatwirtschaftliches Handeln