Kann ich meine Besuchskosten vom Unterhalt abziehen?
günstig für Kind betrifft Eltern, Kinder, Unterhaltspflichtige
Nein. Weder offene Unterhaltsrückstände noch Aufwendungen im Rahmen des üblichen Kontaktrechts mindern die Unterhaltsbemessung. Dazu zählen nicht nur Fahrtkosten, sondern auch Ausgaben für Zweit- und Ersatzkleidung, zusätzliches Spielzeug, Freizeitunternehmungen und gemeinsame Urlaube.
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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 31.08.2022 (18 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Weder Unterhaltsrückstände noch Aufwendungen im Rahmen des üblichen Besuchsrechtes können die Unterhaltsbemessung schmälern.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Kosten der Besuchsbegleitung.OGH 9 Ob 30/22k, 31.08.2022
- Zu diesen Aufwendungen gehören nicht nur übliche Fahrtkosten, sondern auch die Ausgaben für Zweit- und Ersatzkleidung, zusätzliche Spielsachen oder Freizeitunternehmungen.OGH 8 Ob 124/15s, 19.02.2016
- Verpflichtet sich ein Elternteil vergleichsweise zur alleinigen Tragung der Kosten der Besuchsbegleitung, kommt eine Minderung der Bemessungsgrundlage für den Ehegattenunterhalt durch diese nicht in Betracht.OGH 4 Ob 127/11x, 19.10.2011
- Auch bei Schulden, die auf einer Rückzahlungsverpflichtung des Vaters hinsichtlich des vom Scheinvater geleisteten Unterhalts beruhen, handelt es sich um Unterhaltsrückstände, die der Vater noch nicht beglichen hat, weshalb solche Schulden von der Bemessungsgrundlage nicht abzugsfähig sind.OGH 10 Ob 115/07w, 15.01.2008
- Die Kosten für gemeinsame Urlaube des Vaters mit seinem Kind sind als Aufwendungen im Rahmen des Besuchsrechtes anzusehen, die den Unterhaltsanspruch des Kindes grundsätzlich nicht schmälern.OGH 6 Ob 176/00a, 30.08.2000
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Unterhaltsrückstände.OGH 6 Ob 16/98s, 29.01.1998
- Aufwendungen im Rahmen des üblichen Besuchsrechtes können die Unterhaltsbemessung grundsätzlich nicht schmälern.OGH 6 Ob 20/97b, 27.02.1997
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047505 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 18.
- OGH 9 Ob 30/22k, 31.08.2022, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 190/19w, 16.12.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 140 · Abstammung des Kindes
- ABGB § 231 · Kindesunterhalt
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