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Kann ich die Zuweisung an ein anderes Gericht bekämpfen?

betrifft Kläger, Beklagte, Geschädigte, Parteien eines Amtshaftungsverfahrens
Ja, grundsätzlich schon. Wird ein Amtshaftungsverfahren einem anderen Gericht zugewiesen, weil das eigentlich zuständige selbst betroffen ist, können Sie diese Entscheidung anfechten. Das gilt, solange sich nicht aus den allgemeinen Regeln über Rekurse eine Ausnahme ergibt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 20.09.2023 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Die Entscheidung des übergeordneten Gerichts über eine gemäß § 9 Abs 4 AHG notwendige Delegierung ist anfechtbar, wenn sich - wie hier - kein Rechtsmittelausschluss aus allgemeinen Rekursbeschränkungen ergibt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0105631 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 11.

Genannte Normen

AHG §9 Abs4

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