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Kann ich bekämpfen, dass mein Fall an ein anderes Gericht kommt?

günstig für Antragsteller betrifft Kläger, Antragsteller, Geschädigte
Ja. Wird aus Anlass eines Antrags auf Verfahrenshilfe die Sache einem anderen Gericht übertragen, ist das keine Entscheidung über die Verfahrenshilfe selbst, sondern eine Entscheidung aus Anlass dieses Antrags. Ein Rekurs an den Obersten Gerichtshof gegen eine solche Entscheidung eines Oberlandesgerichts ist daher zulässig.

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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 16.12.2025 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Die Delegierung eines Antrags auf Bewilligung der Verfahrenshilfe ist keine Entscheidung über die Verfahrenshilfe im Sinne des § 528 Abs 2 Z 4 ZPO, sondern eine solche aus Anlass eines Verfahrenshilfeantrags. Der Rekurs gegen die durch ein Oberlandesgericht gefällte Delegierungsentscheidung an den Obersten Gerichtshof ist daher zulässig.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0105630 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 13.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Antragsgegner Rechtsmittel gegen abgewiesene einstweilige Verfügung

Nein. Wurde Ihr Antrag abgewiesen, ohne dass die Gegenseite dazu gehört wurde, und hat das zweite Gericht diese Abweisung bestätigt, ist der Weg zum Obersten Gerichtshof verschlossen. Auch ein außerordentliches Rechtsmittel ist dann ausgeschlossen. Dass Ihnen der Beschluss oder der Rekurs zugestellt wurde, ändert daran nichts.

günstig für Antragsgegner Zustellung an alle Beteiligten

Haben nicht alle Antragsgegner die erste Entscheidung bekämpft, wird die Entscheidung des Rekursgerichts trotzdem allen zugestellt. Auch wer selbst kein Rechtsmittel erhoben hat, kann gegen diese zweite Entscheidung noch ein Rechtsmittel einbringen.

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