Kann ich bekämpfen, dass mein Fall an ein anderes Gericht kommt?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 16.12.2025 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Unanwendbarkeit von § 528 Abs 2 Z 4 ZPO ergibt sich richtigerweise schon daraus, dass bei erstinstanzlichen Entscheidungen des Oberlandesgerichts kein Revisionsrekurs iSd § 528 ZPO vorliegt.OGH 1 Ob 133/24a, 25.09.2024
- Und zwar unabhängig von einer Beschränkung nach § 528 Abs 1 ZPO.OGH 1 Ob 80/02z, 30.04.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0105630 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 13.
- OGH 1 Ob 182/25h, 16.12.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 133/25b, 30.09.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 133/24a, 25.09.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 145/24s, 25.09.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 68/21p, 21.04.2021, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Wurde Ihr Antrag abgewiesen, ohne dass die Gegenseite dazu gehört wurde, und hat das zweite Gericht diese Abweisung bestätigt, ist der Weg zum Obersten Gerichtshof verschlossen. Auch ein außerordentliches Rechtsmittel ist dann ausgeschlossen. Dass Ihnen der Beschluss oder der Rekurs zugestellt wurde, ändert daran nichts.
Haben nicht alle Antragsgegner die erste Entscheidung bekämpft, wird die Entscheidung des Rekursgerichts trotzdem allen zugestellt. Auch wer selbst kein Rechtsmittel erhoben hat, kann gegen diese zweite Entscheidung noch ein Rechtsmittel einbringen.