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Muss ich zahlen, wenn ich allein in der Ehewohnung bleibe?

günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten, Getrenntlebende, Wohnungseigentümer, Mieter
Nein. Dem Ehegatten, der die Ehewohnung allein benützt, wird dafür kein Entgelt auferlegt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 20.12.2023 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Dem Ehegatten, der die Ehewohnung allein gebraucht, ist kein Benützungsentgelt aufzuerlegen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0105635 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 4.

Im Gesetz

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