Brauche ich ein Recht, damit Regenwasser natürlich abläuft?
günstig für Hauseigentümer betrifft Hauseigentümer, Nachbarn, Grundeigentümer
Nein. Für den natürlichen Ablauf des Regenwassers brauchen Sie keine Dienstbarkeit. Das Recht der Dachtraufe betrifft etwas anderes: das Sammeln des Wassers in Rinnen oder seine sonstige künstliche Ableitung, insbesondere auf das Dach des Nachbarn.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 21.11.2023 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Bei der in § 489 ABGB geregelten Dienstbarkeit der Dachtraufe geht es nicht um das Recht des natürlichen Ablaufes des Regenwassers, sondern um dessen Sammlung in Rinnen oder anderweitige künstliche Ableitung, insbesondere um Ableitung auf das Dach des Nachbarn. Für den natürlichen Ablauf des Regenwassers bedarf der Eigentümer hingegen keiner Dienstbarkeit.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0105769 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 10 Ob 42/23h, 21.11.2023, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
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