Kann mein Nachbar ein Recht auf Dachlawinen ersitzen?
günstig für Nachbar betrifft Hauseigentümer, Nachbarn, Grundeigentümer
Grundsätzlich nein. Der Abgang von Dachlawinen ist keine erkennbare Ausübung eines Rechts. Deshalb kann daraus in der Regel keine durch Ersitzung erworbene Dienstbarkeit entstehen, Schnee vom Dach auf ein fremdes Grundstück fallen zu lassen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 21.11.2023 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Die Begründung einer Dachschneelawinenservitut durch Ersitzung ist infolge des Umstandes, dass der Abgang von Dachlawinen keine erkennbare Rechtsausübung darstellt, grundsätzlich zu verneinen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Abrutschen von Schnee nach seiner Ablagerung.OGH 10 Ob 42/23h, 21.11.2023
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0105767 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 10 Ob 42/23h, 21.11.2023, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 475 · Gewöhnlichere Arten
- ABGB § 480
- ABGB § 484
- ABGB § 489
- ABGB § 1460 · Erfordernisse zur Ersitzung
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