Entsteht ein Recht am Nachbargrund allein durch Naturkräfte?
günstig für Grundeigentümer betrifft Grundeigentümer, Nachbarn, Hauseigentümer
Nein. Es reicht nicht aus, dass sich durch die Einwirkung von Naturkräften, ohne jedes menschliche Tun oder Unterlassen, eine wirtschaftliche und rechtliche Beziehung zwischen zwei Grundstücken ergibt. Daraus entsteht keine Dienstbarkeit.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 21.11.2023 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Zur Begründung einer Servitut ist es nicht hinreichend, daß sich durch die Einwirkung der Naturkräfte ohne jedes menschliche Tun oder Unterlassen eine wirtschaftliche und rechtliche Beziehung zwischen den beiden Grundstücken ergibt (vergleiche SZ 21/74).
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0105771 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 10 Ob 42/23h, 21.11.2023, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 472 · Begriff des Rechtes der Dienstbarkeit
- ABGB § 480
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