Wann steht mir als Vertreter eine Provision zu?
günstig für Handelsvertreter betrifft Handelsvertreter, Unternehmer, Makler
Eine Provision setzt voraus, dass Ihre Tätigkeit für den Abschluss nützlich war. Sie muss geeignet sein, Geschäftspartner zu finden und diese zu einem möglichst günstigen Abschluss zu bewegen. Sie können aber auch etwas anderes vereinbaren, sodass schon ein geringerer Beitrag die Provision auslöst.
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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 24.03.2026 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Erforderlich für die Erlangung eines Provisionsanspruches ist, daß die Tätigkeit des Handelsvertreters für den Geschäftsabschluß zwischen Unternehmer und Dritten verdienstlich war ("Verdienstlichkeitstheorie"). Das bedeutet, daß die Tätigkeit ihrer Art nach geeignet sein muß, für den Unternehmer potentielle Geschäftspartner zu finden und diese zu einem für den Unternehmer möglichst günstigen Vertragsabschluß zu bewegen. Es handelt sich dabei jedoch um dispositives Recht, sodaß auch eine geringere Verdienstlichkeit als die gesetzlich vorgesehene den Provisionsanspruch auslöst. Hier: Fixprovision für die nachweisliche Durchführung von 24 Beratungsgesprächen in der Woche in der Höhe von zehntausend Schilling pro Monat.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Handelsvertretervertrag, der für den Provisionsanspruch vorsah, dass die Klägerin Kunden für die Beklagte akquiriert, diese Kundenbeziehungen aufrecht bleiben und Provision nur für die Vermittlung von Geschäften mit von der Beklagten selbst hergestellten Lebensmittelprodukten zustehen.OGH 8 Ob 162/25v, 24.03.2026
- Die Verdienstlichkeit ist an den jeweiligen Umständen des Einzelfalls zu messen.OGH 5 Ob 48/01x, 13.03.2001
- Die zu einem Provisionsanspruch des (Gelegenheits-)Maklers führende Verdienstlichkeit unterliegt der Parteiendisposition.OGH 5 Ob 48/01x, 13.03.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106002 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 8 Ob 162/25v, 24.03.2026, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
HVertrG 1993 §8 Abs2
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