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Muss die Arbeit des Vermittlers wirklich zum Vertrag geführt haben?

günstig für Auftraggeber betrifft Auftraggeber, Käufer, Verkäufer, Handelsvertreter, Makler
Ein Vermittler bekommt seine Provision nur, wenn seine Tätigkeit und das Zustandekommen des Geschäfts in einem ausreichenden ursächlichen Zusammenhang stehen. Ein bloß zufälliger oder ganz entfernter Zusammenhang genügt nicht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 24.06.2025 (39 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1970)

Zwischen der Tätigkeit des Handelsvertreters und dem Zustandekommen des Geschäftes ist zum Entstehen des Provisionsanspruches ein adäquater Kausalzusammenhang erforderlich.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 13 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0062878 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 39.

Genannte Normen

HVG §6 IC; HVG §29 IIc; MaklerG §6 Abs2; MaklerG §6 Abs3

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