Was bedeutet es, dass ich neue Kunden zugeführt habe?
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Ständige Rechtsprechung seit 2009, zuletzt bestätigt am 25.06.2025 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2009)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Da die dem Unternehmer nach Auflösung des Vertragsverhältnisses verbleibenden Vorteile erheblich sein müssen, muss das mit den neuen Stammkunden und ebenso mit den intensivierten Altkunden zu erwartende Geschäft überdies einen gewissen Umfang und eine gewisse Beständigkeit aufweisen.OGH 3 Ob 222/12m, 23.01.2013
- Für das Entstehen eines Ausgleichsanspruchs genügt es, dass der Unternehmer diesen Kundenstamm auch noch nach Ende des Handelsvertreterverhältnisses nutzen kann. Solches ist etwa der Fall, wenn der Unternehmer die vom Kläger geschaffenen Geschäftsverbindungen für Folgegeschäfte nutzt, die (nach einem Wechsel des Zulieferers) Substitutionsgüter betreffen und die nicht als Erweiterung des Angebotssortiments über die vom Kläger provisionsberechtigt verkauften Produkte hinaus zu beurteilen sind.OGH 4 Ob 188/11t, 17.01.2012
- Der subjektiven Einschätzung von Kunden, Stammkunde zu sein, kommt für sich allein zwar grundsätzlich keine maßgebliche Bedeutung zu. Bei lebensnaher Würdigung indiziert sie jedoch, dass wenigstens die überwiegende Anzahl solcher Kunden auch tatsächlich Mehrfachkunden sind.OGH 2 Ob 252/08k, 10.06.2009
- Hat ein Kunde im letzten Jahr vor der Beendigung des Vertragsverhältnisses mehrmals bei der selben Tankstelle getankt, ist zu erwarten, dass er diese Tankstelle auch in Zukunft regelmäßig aufsuchen wird.OGH 2 Ob 252/08k, 10.06.2009
- Bei der Beurteilung eines Kunden danach, ob er als Stammkunde zu gelten hat, ist von objektiven Kriterien auszugehen.OGH 2 Ob 252/08k, 10.06.2009
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- So schon 6 Ob 170/02x.OGH 9 ObA 24/08g, 01.04.2009
- Die Stammkundschaft ist somit von der übrigen Kundschaft abzugrenzen. „Stammkunden" sind Mehrfachkunden, das heißt diejenigen Kunden, die in einem überschaubaren Zeitraum, in dem üblicherweise mit Nachbestellungen zu rechnen ist, mehr als nur einmal ein Geschäft mit dem Unternehmer abgeschlossen haben oder - bei Wirtschaftsgütern mit einem längeren Bestellintervall wie im vorliegenden Fall - auch Einmalkunden, von denen unter den gegebenen Umständen innerhalb eines überschaubaren Zeitraums nach Vertragsende Wiederholungskäufe zu erwarten sind.OGH 9 ObA 24/08g, 01.04.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124681 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 9.
- OGH 9 ObA 59/24b, 25.06.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 59/15g, 24.05.2016, Fall aus Tirol
Genannte Normen
HVertrG §24 Abs1 Z2
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Das Gesetz will verhindern, dass Ihnen als Verbraucher statt des Unternehmers ein Dritter aufgedrängt wird, den Sie beim Abschluss nicht kannten. Macht ein Dritter aufgrund einer solchen Klausel eigene Rechte gegen Sie geltend, liegt genau dieser Fall vor. Der Dritte muss dann beweisen, dass die Klausel zwischen Unternehmer und Verbraucher im Einzelnen ausgehandelt wurde.
Ja. Das Konsumentenschutzgesetz knüpft an feste Merkmale an und nicht daran, ob im Einzelfall tatsächlich ein Ungleichgewicht bestand. Es kommt daher nicht darauf an, ob Sie vor dem Abschluss genug Zeit zum Überlegen hatten. Nur bei zweifelhaften Einzelvorschriften und atypischen Lagen wird davon abgewichen.