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Verliere ich den Ausgleich, wenn ich mich falsch verhalten habe?

günstig für Handelsvertreter betrifft Handelsvertreter, Unternehmer, Tankstellenpächter
Ein Verhalten des Handelsvertreters, das einen wichtigen Grund darstellt, kostet ihn den Ausgleich nur dann, wenn er es schuldhaft gesetzt hat. Der Unternehmer muss sowohl den wichtigen Grund als auch das Verschulden behaupten und beweisen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 24.10.2024 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Das einen wichtigen Grund nach § 22 HVertrG 1993 darstellende Verhalten des Handelsvertreters entfaltet seine ausgleichsschädigende Wirkung nur, wenn es schuldhaft gesetzt wurde. Der Unternehmer hat das Vorliegen eines wichtigen Grundes und das Verschulden des Handelsvertreters zu behaupten und zu beweisen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111006 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 10.

Genannte Normen

HVertrG 1993 §22; HVertrG 1993 §24

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