Verliere ich den Ausgleich, wenn ich mich falsch verhalten habe?
günstig für Handelsvertreter betrifft Handelsvertreter, Unternehmer, Tankstellenpächter
Ein Verhalten des Handelsvertreters, das einen wichtigen Grund darstellt, kostet ihn den Ausgleich nur dann, wenn er es schuldhaft gesetzt hat. Der Unternehmer muss sowohl den wichtigen Grund als auch das Verschulden behaupten und beweisen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 24.10.2024 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
Das einen wichtigen Grund nach § 22 HVertrG 1993 darstellende Verhalten des Handelsvertreters entfaltet seine ausgleichsschädigende Wirkung nur, wenn es schuldhaft gesetzt wurde. Der Unternehmer hat das Vorliegen eines wichtigen Grundes und das Verschulden des Handelsvertreters zu behaupten und zu beweisen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Verletzt der Tankstellenpächter infolge Nichtzahlung der geschuldeten Erlösanteile seine zentrale Vertragspflicht, hat der Unternehmer im Verfahren um die Ausgleichszahlung die Tatsache der Vertragsverletzung zu behaupten und zu beweisen, wobei das erwiesene vertragswidrige Verhalten des Tankstellenpächters - anders als im Fall der Konkurseröffnung - dessen Verschulden indiziert. Gemäß § 1298 ABGB ist es dann Sache des klagenden Pächters, sein mangelndes Verschulden unter Beweis zu stellen.OGH 9 ObA 59/09f, 16.11.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111006 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 10.
- OGH 8 ObA 29/24h, 24.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 40/18z, 28.06.2018, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 25/17k, 24.08.2017, Fall aus Wien
Genannte Normen
HVertrG 1993 §22; HVertrG 1993 §24
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