Wen muss ich klagen, wenn mein Wohnungseigentum nicht eingetragen wird?
günstig für Miteigentümer betrifft Wohnungseigentumsbewerber, Miteigentümer, Wohnungseigentümer, Bauträger
Wenn Sie die Eintragung Ihres Anteils und Ihres Wohnungseigentums durchsetzen wollen, brauchen Sie einen Titel gegen alle Miteigentümer der Liegenschaft. Sie müssen daher alle Miteigentümer gemeinsam klagen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 20.07.2017 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Wenn ein Kläger in Ausnützung aller Möglichkeiten des § 25 Abs 1 WEG die Einverleibung seines Eigentumsrechtes am Mindestanteil und seines Wohnungseigentums an der zugesagten Wohnung oder der sonstigen Räumlichkeit begehrt, dann braucht er einen entsprechenden Titel gegen alle Miteigentümer und muss auch alle Miteigentümer gemeinsam klagen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Einverleibungshindernisse, die sich nicht aus dem Verhältnis zwischen dem Wohnungseigentumsbewerber und dem Liegenschaftseigentümer ergeben, auf den der Durchgriff erfolgt (zB Veräußerungsverbote, Vor- und Wiederkaufsrechte), können im Verfahren nach § 43 WEG weder eingewendet noch beseitigt werden (3 Ob 47/80 = SZ 53/78).OGH 5 Ob 224/08i, 13.01.2009
- Das Vermächtnis von Wohnungseigentum kann gleich jeder anderen Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum zumindest in analoger Anwendung des § 43 WEG mit einer gegen den Eigentümer der Liegenschaft zu richtenden Klage des Vermächtnisnehmers durchgesetzt werden (5 Ob 158/04b, 5 Ob 425/97d).OGH 5 Ob 224/08i, 13.01.2009
- Einem Rechtsstreit, der die Begründung von Wohnungseigentum durch grundbücherliche Einverleibung dieses Rechts im Weg der Durchgriffshaftung nach § 25 Abs 1 WEG 1975 (§ 43 Abs 1 WEG 2002) zum Gegenstand hat, sind alle Miteigentümer der Liegenschaft entweder als Kläger oder als Beklagte beizuziehen.OGH 5 Ob 292/03g, 20.01.2004
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0108933 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 5 Ob 92/17s, 20.07.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) § 43 · Klage auf Einverleibung des Eigentumsrechts
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