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Wen muss ich klagen, wenn mein Wohnungseigentum nicht eingetragen wird?

günstig für Miteigentümer betrifft Wohnungseigentumsbewerber, Miteigentümer, Wohnungseigentümer, Bauträger
Wenn Sie die Eintragung Ihres Anteils und Ihres Wohnungseigentums durchsetzen wollen, brauchen Sie einen Titel gegen alle Miteigentümer der Liegenschaft. Sie müssen daher alle Miteigentümer gemeinsam klagen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 20.07.2017 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Wenn ein Kläger in Ausnützung aller Möglichkeiten des § 25 Abs 1 WEG die Einverleibung seines Eigentumsrechtes am Mindestanteil und seines Wohnungseigentums an der zugesagten Wohnung oder der sonstigen Räumlichkeit begehrt, dann braucht er einen entsprechenden Titel gegen alle Miteigentümer und muss auch alle Miteigentümer gemeinsam klagen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0108933 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

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