Zum Inhalt springen

Wann darf ich die gemeinsame Wohnung eigenmächtig verlassen?

günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten
Nur wenn Ihr Ehepartner sich so schwer verfehlt hat, dass Ihnen ein Zusammenleben schlechthin unzumutbar geworden ist, dürfen Sie die eheliche Gemeinschaft von sich aus aufgeben. In diesem Fall ist Ihr Auszug selbst keine Eheverfehlung. Ob das zutrifft, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 19.11.2024 (26 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1955)

Nur besonders schwere Eheverfehlungen des Ehegatten rechtfertigen die eigenmächtige Aufgabe der ehelichen Gemeinschaft durch den anderen Teil (vgl 1 Ob 713/52, JBl 1953,97).

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009503 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 26.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Familienrecht · Verlassen der Ehewohnung
Familienrecht · Getrennt wohnen und Verschulden
Familienrecht · Rückkehr in die Ehewohnung
Familienrecht · Erhaltung der Ehewohnung
Familienrecht · Schutz der Wohnung vor Willkür