Wann darf ich die gemeinsame Wohnung eigenmächtig verlassen?
günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten
Nur wenn Ihr Ehepartner sich so schwer verfehlt hat, dass Ihnen ein Zusammenleben schlechthin unzumutbar geworden ist, dürfen Sie die eheliche Gemeinschaft von sich aus aufgeben. In diesem Fall ist Ihr Auszug selbst keine Eheverfehlung. Ob das zutrifft, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
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Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 19.11.2024 (26 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1955)
Nur besonders schwere Eheverfehlungen des Ehegatten rechtfertigen die eigenmächtige Aufgabe der ehelichen Gemeinschaft durch den anderen Teil (vgl 1 Ob 713/52, JBl 1953,97).
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- hier: Der Auszug des Mannes wurde aufgrund der häufigen und intensiven „Temperamentsausbrüche“ der Frau und ihrer Erklärung nichts daran ändern zu wollen als zumindest nicht (mehr) entscheidend in Gewicht fallende Reaktion gewertet.OGH 1 Ob 142/24z, 19.11.2024
- Ob das zutrifft, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und begründet daher in der Regel keine Rechtsfrage erheblicher Bedeutung.OGH 4 Ob 224/16v, 22.11.2016
- In diesem Fall ist das Ausziehen aus der Ehewohnung nicht als Eheverfehlung zu werten.OGH 4 Ob 224/16v, 22.11.2016
- Der Auszug aus der Ehewohnung ist dann keine Eheverfehlung, wenn besonders schwere Eheverfehlungen des anderen Ehegatten das Zusammenleben unmöglich machen.OGH 2 Ob 170/98h, 09.07.1998
- Es muß sich um Ehevefehlungen handeln, die dem anderen Teil ein Zusammenleben schlechthin unzumutbar erscheinen lassen; der Umstand, daß der Ehegatte nächtelang der Wohnung fernbleibt ohne Aufschluß über seinen Verbleib zu geben, rechtfertigt nicht seine Aussperrung, wenn der andere Teil weder in seiner physichen noch psychischen Integrität gefährdet war.OGH 1 Ob 640/81, 01.07.1981
- Ständiges Heraufbeschwören von Streitigkeiten auch in der Nacht.OGH 7 Ob 535/76, 04.03.1976
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009503 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 26.
- OGH 1 Ob 142/24z, 19.11.2024
- OGH 8 Ob 111/18h, 24.09.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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