Kann ich nach meinem Auszug in die Ehewohnung zurück?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 20.10.2020 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Für die Ehewohnung ist eine Interessenabwägung vorzunehmen, wenn gemeinsames Wohnen unzumutbar ist.OGH 1 Ob 177/20s, 20.10.2020
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0006062 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 1 Ob 177/20s, 20.10.2020, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 382 · Sicherungsmittel
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Eine einstweilige Verfügung, etwa über das getrennte Wohnen, endet nicht schon dadurch, dass die Frist abläuft, für die sie bewilligt wurde. Versöhnen sich die Ehegatten und wollen die Ehe fortsetzen, kann derjenige, gegen den sie sich richtet, bei Gericht ihre vorzeitige Aufhebung erwirken.
Nein, jedenfalls nicht mit der Wirkung, dass das Verfahren endet. Aus Ihrem Antrag erwächst auch dem anderen ein Recht auf eine gerichtliche Entscheidung. Ziehen Sie zurück, kann er das Verfahren fortsetzen; nur Sie selbst können dann die von Ihnen gewünschte Aufteilung nicht mehr verlangen.